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FAQ's zur Steuerthematik

Die häufigsten Fragen unserer Investoren zur Steuerthematik

Die Bruttorendite zeigt die Verzinsung des Investments pro Jahr an, ungeachtet aller im Rückzahlungszeitpunkt fälligen Steuern und Abgaben. Bei der Nettorendite wird hingegen der Abzug von Steuern und Abgaben berücksichtigt.
Zu beachten ist, dass grundsätzlich für jede erwirtschaftete Gesamtrendite eines Crowdfunding-Projekts eine (Einkommens-)Steuer anfallen kann. Abhängig von Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrer Ansässigkeit kommt das jeweilige nationale Steuerrecht zur Anwendung. Für Unternehmen als Investoren wird der Gesellschaftssitz bzw. der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung zur Bestimmung des jeweiligen Steuerrechts herangezogen.

Bei sämtlichen Anlageprodukten wird die einheitliche Bruttorendite angegeben, wie beispielsweise auch beim Sparbuch. Mit der Angabe von Bruttorenditen in der Projektpräsentation halten wir uns an den in der Branche üblichen Standard.

Die Nettorendite ist vom nationalen Steuerrecht des Landes abhängig, in dem das Immobilienvorhaben (das Crowdfunding-Projekt) umgesetzt wird und/oder in welchem Land der Investor steuerpflichtig ist. Dieses nationale Steuerrecht kann eine Steuer und/oder eine Abgabe auf Erwerbseinkommen (Renditen) zur Folge haben.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind deutsche Emittenten seit dem 01.01.2023 dazu verpflichtet, als Schuldner der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer von 25% samt Solidaritätszuschlag (5,5% der KESt) einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Daraus ergibt sich ein Abzug von gesamt 26,375%.
Schweizer Emittenten sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Verrechnungssteuer in Höhe von 35% auf zu leistende Zinszahlungen an Investoren, die nicht in der Schweiz steuerpflichtig sind, in Abzug zu bringen und an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu entrichten. Investoren haben die Möglichkeit, die teilweise Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei der Eidgenössische Steuerverwaltung zu beantragen.

Der Darlehensgeber ist zur Veranlagung und Abfuhr eventueller Steuern und Abgaben selbst verantwortlich. Ob und in welcher Höhe Steuern für Sie anfallen bzw. wie diese abzuführen sind, richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht des Investors.
Eine abschließende Antwort auf diese Frage ist daher nicht möglich, da sie vom Einzelfall abhängig ist. Wir empfehlen jedenfalls, bei Unklarheiten und Fragen, sich bei Ihrem Steuerberater zu informieren.


DISCLAIMER: Die rechtmäßige Abfuhr von Quellen- und/oder Verrechnungssteuern obliegt ausschließlich den jeweiligen Emittenten. Die rechtmäßige Abfuhr von Steuern auf das Einkommen obliegt ausschließlich den Investoren. dagobertinvest – als vermittelnde Plattform von Nachrangdarlehen privater Investoren an Immobilienentwickler – ist aus rechtlichen Gründen zu keinerlei Steuer- und/oder Rechtsberatung berechtigt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung jeglicher steuerlichen Fragen an einen Steuerberater.

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