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FAQ's zur Steuerthematik

Die häufigsten Fragen unserer Investoren zur Steuerthematik

Die Bruttorendite zeigt die Verzinsung des Investments pro Jahr an, ungeachtet aller im Rückzahlungszeitpunkt fälligen Steuern und Abgaben. Die Nettorendite hingegen ist der Prozentsatz, den Sie zum Rückzahlungszeitpunkt tatsächlich zurückbezahlt bekommen.
Zu beachten ist, dass grundsätzlich für jede erwirtschaftete Gesamtrendite eines Crowdfunding-Projekts eine (Einkommens-)Steuer anfallen kann. Das richtet sich jedoch nach dem einschlägigen Steuerrecht. Abhängig von Ihrem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt kommt das jeweilige nationale Steuerrecht zur Anwendung. Für Unternehmen als Investoren wird der Unternehmenssitz zur Bestimmung des jeweiligen Steuerrechts herangezogen.

Bei sämtlichen Anlageprodukten wird die einheitliche Bruttorendite angegeben, so beispielsweise auch beim Sparbuch. Mit der Angabe von Bruttorenditen in der Projektpräsentation halten wir uns an den in der Branche üblichen Standard.

Die Nettorendite ist vom nationalen Steuerrecht des Landes abhängig, in dem das Immobilienvorhaben (das Crowdfunding-Projekt) umgesetzt wird und/oder in welchem Land der Investor steuerpflichtig ist. Dieses nationale Steuerrecht kann eine Steuer und/oder Abgabe auf Erwerbseinkommen (Renditen) festsetzenzur Folge haben. In solchen Fällen erfolgt die Rückzahlung nach Abzug etwaiger Quellensteuern bzw. Verrechnungssteuern und etwaiger sonstiger Abgaben.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind deutsche Emittenten seit 1.1.2023 dazu verpflichtet als Schuldner der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer von 25 % samt Solidaritätszuschlag von 5,5 % (auf die KESt) einzubehalten und an das zuständige Betriebsstätten-Finanzamt abzuführen. Daraus ergibt sich ein Abzug von insg. 26,38%.
Schweizer Emittenten sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Verrechnungssteuer in Höhe von 35% von zu leistenden Zinszahlungen an ausländische Investoren (in diesem Fall alle nicht in der Schweiz steuerpflichtigen Investoren) in Abzug zu bringen und an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu entrichten. Grundsätzlich können österreichische und deutsche Investoren einen Antrag zur vollständigen Rückerstattung dieser Verrechnungssteuer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung einreichen.
Österreichische Emittenten sind derzeit nicht verpflichtet Quellen- und oder Verrechnungssteuern von geschuldeten Kapitalerträgen aus Nachrangdarlehen an das Finanzamt abzuführen.

Alle Zahlungen des Darlehensnehmers an den Darlehensgeber werden unter Berücksichtigung etwaiger gesetzlicher Quellensteuern, Abgaben oder Gebühren ausgezahlt. Der Darlehensgeber ist zur Veranlagung und Abfuhr eventueller Steuern und Abgaben selbst verantwortlich. Ob und in welcher Höhe Steuern für Sie anfallen bzw. wie diese abzuführen sind, richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht des Investors.
Daher ist eine abschließende Antwort auf die Frage nicht möglich, da sie vom Einzelfall abhängig ist. Wir empfehlen jedenfalls daher bei Unklarheiten und Fragen sich bei Ihrem Steuerberater zu informieren.

Grundsätzlich werden Kapitalerträge, wie beispielsweise Dividenden, Zinsen oder Erlöse aus Aktienverkäufen, besteuert. Jedoch steht in Deutschland jedem Anleger ein jährlicher Freibetrag in einer Höhe von 801 Euro pro Person zu, der keiner solchen Steuer unterliegt. Dazu kann ein sogenannter Freistellungsauftrag direkt bei den Banken eingereicht werden. Die Banken stellen die Kapitalerträge dann vom automatischen Steuerabzug frei. Aus organisatorischen Gründen können wir bei dagobertinvest derzeit keine Freistellungsaufträge annehmen.


DISCLAIMER: Die rechtmäßige Abfuhr von Quellen- und/oder Verrechnungssteuern obliegt ausschließlich den jeweiligen Emittenten. Die rechtmäßige Abfuhr von Steuern auf das Einkommen obliegt ausschließlich den Investoren. dagobertinvest – als vermittelnde Plattform von Nachrangdarlehen privater Investoren an Immobilienentwickler – ist aus rechtlichen Gründen zu keinerlei Steuer- und/oder Rechtsberatung befugt oder berechtigt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung jeglicher steuerrechtlichen Fragen an einen Steuerberater.

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