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dagobertinvest
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Adresse
dagobertinvest gmbh
Wohllebengasse 12-14
1040 Wien

Risikohinweis

Risikohinweis: Eine Anlage in ein Schwarmfinanzierungsprojekt beinhaltet das Risiko eines Verlusts der gesamten angelegten Mittel. Unsere Dienstleistung könnte für Sie nicht angemessen sein. Das bedeutet, dass Ihre Erfahrung, Ihr Investmentziel, Ihre finanzielle Situation oder Ihr Verständnis der Risiken unverhältnismäßig oder unzureichend sein könnte, um unsere Dienstleistung zu nutzen. Eine Beurteilung der Werthaltigkeit von Sicherheiten zu einem möglichen künftigen Verwertungszeitpunkt ist aus heutiger Sicht nicht möglich. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Haftung für den Bestand, die Werthaltigkeit oder die Verwertbarkeit von hier angebotenen Veranlagungen oder damit verbundenen Sicherheiten.


Weitere Risiken, die mit auf dieser Plattform vermittelten Veranlagungen einhergehen können:

Projektrisiko:
Der Gewinn des Projektträgers erfolgt in der Regel aus den Verkaufs- oder Mieterlösen abzüglich der Kosten des Projekts. Bei dieser Anlage tragen die Anleger das Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass es zu einer Fehleinschätzung bei der Auswahl des Grundstücks oder der zu errichtenden Einheiten gekommen ist, welche sich negativ auf den Verkauf der Einheiten bzw. des Projekts auswirkt oder das Projekt nicht zu den geplanten Preisen errichtet werden kann. Weiter besteht das Risiko, dass kalkulierte zukünftige Mieterträge bzw. Verkaufserlöse nicht in geplanter Höhe entstehen. Diese Risiken erhöhen das Insolvenzrisiko des Projektträgers.

Das Projektrisiko beinhaltet weiter folgende Risiken:

i) Finanzierungsrisiko

Es besteht das Risiko, dass Projekte des Projektträgers aufgrund von Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung oder Refinanzierung scheitern können oder sich nach Änderung von Zinssätzen die Finanzierungskosten erhöhen.

ii) Rechtliche Risiken

Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen in den Projektträger oder das Projekt betreffenden Rechtsmaterien Umstände ergeben, welche die Projekte des Projektträgers oder diesen selbst ungünstig beeinflussen.

Sektorrisiko:
Bei dieser Anlage tragen die Anleger das Risiko der negativen Entwicklung des entsprechenden Sektors. Anzeichen für eine negative Entwicklung dieses Sektors können beispielsweise negative makroökonomische Veränderungen, insbesondere steigende Baurohstoffpreise, eine negative Entwicklung der Nachfrage betreffend fertiggestellte Projekte und politische sowie regulatorische Anpassungen, die sich negativ auf das Marktumfeld auswirken und damit den Erfolg des Projekts gefährden können, sein. Weitere branchenspezifische Risiken können beispielsweise eine marktweite Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen kreditgebender Banken sein, welche zu Absatzschwierigkeiten und/oder geringeren erzielbaren Verkaufspreisen führen kann.

Ausfallrisiko:
Bei dieser Anlage tragen die Anleger das Insolvenzrisiko des Projektträgers. Dieses Risiko ist von einer Vielzahl von Faktoren, die im Einzelfall nicht sicher vorgesehen werden können, abhängig. Diese Faktoren können sich teilweise unabhängig von unternehmerischen Entscheidungen des Projektträgers entwickeln, wie z.B. durch eine veränderte Marktlage oder veränderte rechtliche Rahmenbedingungen. Es bestehen daher Risiken hinsichtlich der vertragsgerechten Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Projektträger, d.h. in Bezug auf die Rückzahlung des Kapitals und/oder die Zahlung von Zinsen. Dies kann zu verspäteten Zahlungen, Zinsausfällen oder im Falle einer Insolvenz des Projektträgers zum teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Solche Faktoren, die zum Ausfall führen könnten, sind beispielsweise eine Veränderung der makroökonomischen Lage, Misswirtschaft, mangelnde Erfahrung, Betrug, Finanzierung, die nicht dem Geschäftszweck entspricht bzw. nicht entsprechend dem vereinbarten Zweck verwendet wird, erfolglose Einführung des Produkts (mangelnder Verkaufserfolg des fertiggestellten Projekts) oder mangelnder Cashflow.

a) Ausfallsrisiko von Sicherheiten bzw. Sicherheitengebern

Zur Sicherung sämtlicher bestehender und künftiger Forderungen des Anlegers gegen den Projektträger aus und im Zusammenhang mit hier vermittelten Anlagen bestellt der Projektträger (bzw. weitere Sicherheitengeber) gegebenenfalls Sicherheiten gemäß dem der Anlage zu Grunde liegenden Vertrag. Bezüglich der Verwertbarkeit dieser Sicherheiten tragen Anleger bei dieser Anlage das Insolvenzrisiko der Sicherheitengeber. Dies kann zu verspäteten Zahlungen, Zinsausfällen oder im Falle einer Insolvenz der Sicherheitengeber zum teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

b) Ausfallsrisiko bei grundbücherlicher Sicherstellung

i) Ausfallsrisiko des Sicherheitentreuhänders:

Das Grundpfandrecht wird nicht zu Ihren Gunsten, sondern ausschließlich zugunsten des mittels Servicevertrag beauftragten Sicherheitentreuhänders begründet. Sie haben keinen Anspruch auf Begründung eines Grundpfands in Ihrem Namen. Der Sicherheitentreuhänder nimmt die Rechte aus dem Grundpfand im eigenen Namen, jedoch auf Ihre Rechnung gemäß Servicevertrag wahr. Sie haben einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Sicherheitentreuhänder auf Auszahlung eines allfälligen Erlöses aus der Realisierung des Grundpfands nach Abzug der Kosten der Betreibung. Im Falle einer Insolvenz des Sicherheitentreuhänders ist Treuhandvermögen prinzipiell abzusondern, vorausgesetzt es ist eine entsprechende Abgrenzung möglich. Sofern keine entsprechende Abgrenzung möglich ist, tragen Anleger bei dieser Anlage in Bezug auf die grundbücherliche Sicherstellung das Insolvenzrisiko des Sicherheitentreuhänders.

ii) Unterdeckungsrisiko bei Höchstbetragshypotheken:

Ein Grundpfand verleiht einem Pfandinhaber ein bevorzugtes Befriedigungsrecht im Falle der Verwertung der jeweiligen Liegenschaft gemäß des jeweils eingetragenen Rangs. Erfolgt eine grundbücherliche Sicherstellung in Form einer sogenannten Höchstbetragshypothek haftet die Liegenschaft unter Berücksichtigung der Pfandränge jedenfalls maximal bis zur jeweiligen Summe der Höchstbetragshypothek. Übersteigt somit die tatsächliche Schuld des Projektträgers gegenüber sämtlichen Anlegern aus dieser Anlage den im Grundbuch zu Gunsten des Sicherheitentreuhänders vermerkten Höchstbetrag, ist der übersteigende Betrag nicht mehr vom Grundpfand besichert. Prüfen Sie daher anhand des der Anlage zu Grunde liegenden Vertrags unter Berücksichtigung des Funding-Höchstbetrags, der Verzinsung und der Laufzeit, zu welchem Zeitpunkt eine Unterdeckung eintreten kann.

Weder der Plattformbetreiber noch der Sicherheitentreuhänder prüfen, ob die vereinbarten Sicherheiten tatsächlich adäquat und werthaltig sind und übernehmen auch keine Haftung für deren Durchsetzbarkeit oder Realisierbarkeit.

Risiko niedrigerer, verspäteter oder fehlender Rendite:
Aufgrund der oben genannten Risiken kann die zu erwartende Rendite geringer ausfallen oder, dass der Projektträger mit Kapital- oder Zinszahlungen in Verzug gerät.

Risiko eines Plattformausfalls:
Es besteht das Risiko, dass die dagobertinvest-Plattform vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, ihre Dienstleistungen zu erbringen. Ein vorübergehender oder dauerhafter Ausfall der dagobertinvest-Plattform kann zur Verzögerung bei Zinszahlungen, Rückzahlungen bzw. Rückführungen nach Widerruf bzw. Rücktritt führen. Da die dagobertinvest-Plattform zu keinem Zeitpunkt Besitz oder Eigentum an den von den Anlegern bezahlten Beträgen erlangt, ist ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals aufgrund des Ausfalls der Plattform unwahrscheinlich.

Risiko der mangelnden Liquidität der Investition:
Die hier vermittelten Anlagen können teilweise nur mit Zustimmung des Projektträgers im Wege der Vertragsübernahme auf einen Dritten übertragen werden. Davon ausgenommen ist die Übertragung auf andere auf der dagobertinvest-Plattform registriert Nutzer sowie auf die dagobertinvest service gmbh. Ein geregelter Zweitmarkt existiert nicht. Die Anlage ist damit nur eingeschränkt handelbar.

Risiko einer Anlage im Ausland:
Es bestehen darüber hinaus weitere Risiken, die unter anderem außerhalb der Kontrolle des Projektträgers liegen, wie beispielsweise politische und regulatorische Risiken im Sitzland des Projektträgers. Infolgedessen kann es für potenzielle Anleger außerhalb des Sitzland des Projektträgers schwierig sein, ausländische Urteile gegen den Projektträger im Zusammenhang mit dem Angebot zuzustellen oder durchzusetzen. Anleger, die eine Klage zustellen oder Urteile im Sitzland des Projektträgers vollstrecken wollen, könnten daher mitunter kein wirksames Rechtsmittel haben.

Währungsrisiko / Wechselkursrisiko:
Die Anlage wird in Euro getätigt. Sofern Ihre Heimatwährung nicht Euro ist, tragen Sie somit das Währungsrisiko, also das Risiko, dass Ihre Anlage aufgrund von für Sie ungünstigen Entwicklungen des Wechselkurses zwischen Euro und Ihre Heimatwährung an Wert verliert.