Ausfälle gemäß ECSP-VO
Ausfälle gemäß ECSP-VO
Die Ausfallsquote der über diese Plattform vermittelten Kredite beträgt 0%. Die Berechnung berücksichtigt die Ausfallsquoten des Geschäftsjahres 2023 (Zähler: 0 / Nenner: 0) und 2024 (Zähler: 0 / Nenner: 0).
Als wesentliche Kreditverpflichtung ist die Rückzahlungspflicht am Ende der (allenfalls verlängerten) Kreditlaufzeit zu verstehen und liegt jedenfalls ein Ausfall vor, wenn ein Rückstand von mehr als 90 Tagen eintritt.