FAQs bei der Rückzahlung Schweizer Kapitalerträgen
Die häufigsten Fragen unserer Investoren
Wie hoch ist die Verrechnungssteuer?
Der Schweizer Emittent ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Verrechnungssteuer in Höhe von 35% von ausländischen Zinszahlungen in Abzug zu bringen und an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu entrichten.
Habe ich ein Recht auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer?
Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, sich die Verrechnungssteuer auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens zurückzuholen.
Wie und wo kann ich mir die Verrechnungssteuer zurückholen?
Grundsätzlich können österreichische und deutsche Investoren einen Antrag zur vollständigen Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung einreichen.
Warum muss ich die Verrechnungssteuer bezahlen?
Da die Verrechnungssteuer auf die Kapitalerträge anzuwenden ist, ist sie auch von diesen zu entrichten. Der Schweizer Emittent ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese an die Eidgenössische Steuerverwaltung abzuführen.
Bekomme ich eine Aufstellung der Auszahlung?
Wir werden Ihnen diese vom Emittenten, welcher auch für die Ausstellung zuständig ist, zeitnah organisieren und per Mail übermitteln.
Wir arbeiten daran, Ihnen die Aufstellung auch in Ihrem persönlichen Dashboard als Download-Option zur Verfügung zu stellen.
DISCLAIMER: Die rechtmäßige Abfuhr von Quellen- und/oder Verrechnungssteuern obliegt ausschließlich den jeweiligen Emittenten. Die rechtmäßige Abfuhr von Steuern auf das Einkommen obliegt ausschließlich den Investoren. dagobertinvest – als vermittelnde Plattform von Nachrangdarlehen privater Investoren an Immobilienentwickler – ist aus rechtlichen Gründen zu keinerlei Steuer- und/oder Rechtsberatung befugt oder berechtigt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung jeglicher steuerrechtlichen Fragen an einen Steuerberater.