Gerichtsurteil Oberlandesgericht abgewiesen

← Zurück / dagobertinvest / 06.12.2025

Prüft dagobertinvest Projekte gut genug?

In Gesprächen mit Investoren taucht eine Frage immer wieder auf: Wenn ein Projekt nicht oder nicht vollständig zurückzahlt – hat dagobertinvest nicht gut genug geprüft? Oder trägt die Plattform sogar eine Mitverantwortung?

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart schafft jetzt Klarheit – und liefert Orientierung, was Plattformen wie dagobertinvest leisten müssen und was nicht.


Worum ging es im Verfahren?

Ein Anleger hatte über dagobertinvest ein qualifiziertes Nachrangdarlehen im Jahr 2020 gezeichnet. Als der Projektträger nicht zurückzahlte, klagte der Anleger gegen dagobertinvest – mit dem Vorwurf:

  • die Plattform hätte nicht ausreichend über Risiken informiert,
  • das qualifizierte Nachrangdarlehen sei unzulässig oder intransparent,
  • dagobertinvest hätte fehlerhafte Informationen weitergegeben,
  • es liege ein verbotenes Einlagengeschäft oder eine Aufklärungspflichtverletzung vor.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dieses Urteil nun vollständig aufgehoben und die Klage abgewiesen. Und auch wenn wir rechtlich nicht für unternehmerische Projektrisiken haften: Jeder Kapitalverlust schmerzt uns – und wir nehmen jeden einzelnen Fall sehr ernst.


Kernaussage des Urteils

  • Keine unerlaubten Bankgeschäfte / KWG-Verstöße
    dagobertinvest hat keine Einlagengeschäfte betrieben. Die qualifizierten Nachrangdarlehen sind wirksam, klar und transparent formuliert. 
    Auch eine strafbare Beihilfe (§ 830 BGB i.V.m. KWG) liegt nicht vor, da Emittenten selbst kein Einlagengeschäft betrieben haben. Damit entfällt die zentrale juristische Angriffslinie des Klägers vollständig.

  • Keine Aufklärungspflichtverletzung
    Das Gericht bestätigt zwar, dass zwischen Anleger und Plattform ein Anlagevermittlungsvertrag besteht. 
    ABER: dagobertinvest hat alle Pflichten vollständig erfüllt. Die Informationen in Verträgen, Informationsblättern und Anlegerunterlagen waren vollständig, korrekt und verständlich. Insbesondere: Rangtiefe, vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, Totalverlustrisiko und fehlende Mitbestimmungsrechte wurden klar erläutert. Die Nachrang-Klauseln waren transparent gestaltet (Fettdruck, Unterstreichungen, eingerahmte Hinweise). Eine weitergehende Warn- oder Beratungspflicht besteht für eine Crowdinvesting-Plattform nicht. Damit liegt keine Verletzung eines Anlagevermittlungsvertrags vor.

  • Keine sonstigen Anspruchsgrundlagen
    Das Gericht lehnt alle weiteren Argumente des Klägers ab:
    Widerruf – nicht gegen dagobertinvest gerichtet.
    Prospekthaftung – nicht einschlägig.
    Beteiligung an unerlaubten Geschäften – nicht gegeben.
    Vergleichbare Urteile anderer Gerichte (z. B. OLG Hamm) – nicht übertragbar.

Das Gericht schreibt, dass auch für juristisch nicht vorgebildete Anleger:

  • die Rangtiefe verständlich,
  • die Risiken unübersehbar hervorgehoben (Fettdruck, Rahmen, einfache Sprache),
  • die Funktionsweise des Nachrangs nachvollziehbar sind.

Eindeutiges Ergebnis: dagobertinvest hat seine Pflichten erfüllt. Es lag keine Falschinformation, keine mangelnde Prüfung und keine Rechtsverletzung vor, die eine Haftung auslösen würde.


Was bedeutet das für Investoren? Orientierung in drei Punkten

  • Plattformen sind Vermittler – nicht Garanten
    d
    agobertinvest muss sicherstellen, dass Informationen korrekt sind und verständlich dargestellt werden, aber das wirtschaftliche Risiko des Projekts trägt der Emittent. Eine Nichtzahlung bedeutet nicht, dass die Plattform schlecht gearbeitet hat. Das Urteil bestätigt das sehr klar.
  • qualifizierte Nachrangdarlehen sind Risikokapital – mit klar kommuniziertem Totalverlustrisiko
    Das Oberlandesgericht betont mehrfach, dass die Vertragsgestaltung dieses Risiko deutlich zeigt und Anleger es erkennen können müssen. Wer investiert, investiert in ein Unternehmerprojekt – nicht in ein Sparbuch.

  • Transparenz und Risikohinweise bei dagobertinvest sind rechtlich solide
    Die oft diskutierten Nachrang-Klauseln wurden geprüft – und das Gericht kam zu dem Ergebnis: transparent, wirksam, nicht überraschend. Damit ist einer der häufigsten Kritikpunkte rechtlich beantwortet.

Dieses Urteil schafft Präzedenzcharakter für dagobertinvest. Es bestätigt, dass die Informationsbasis stimmt - doch wie bei jedem unternehmerischen Investment bleibt das Risiko real und trägt der Anleger.


Urteil stärkt das Gestern – Regulierung formt das Morgen.

Seit September 2023 arbeiten wir in einem neuen, europäischen Rechtsrahmen: Mit der ECSP-Lizenz vermitteln wir keine qualifizierten Nachrangdarlehen mehr, sondern ausschließlich Produkte, die klar reguliert und europaweit harmonisiert sind. Für Anleger bedeutet das: mehr Transparenz, einheitliche Standards und ein System, das Risiken klarer strukturiert. Das aktuelle Urteil zeigt damit nicht nur, wie korrekt dagobertinvest im alten System gearbeitet hat, sondern auch, warum der Schritt in das neue Regulierungssystem ein wichtiger Meilenstein für professionelles, verantwortungsvolles Investieren ist.