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Der Crowdfunding Blog


Ausgangslage

Die EU hat am 07. Oktober 2020 die European-Crowdfunding-Service-Provider-VO erlassen, worin eine grenzüberschreitende Crowdfunding-Dienstleistung geregelt ist. Die Mitgliedstaaten mussten diese Verordnung anschließend im nationalen Recht umsetzen. Österreich kam dieser Verpflichtung Ende Dezember 2021 nach. Mit der Lizenz ist die Crowdfunding-Branche geregelt; Plattformen, die über die Lizenz verfügen, unterstehen in Österreich der Finanzmarktaufsicht.


Crowdfunding-Plattformen müssen die Lizenz jedoch nicht beantragen und können nach wie vor unter den nationalen Gesetzen agieren (AltFG in Österreich und VermAnlG in Deutschland). Kern dieser nationalen Gesetze ist es jedoch, dass Anleger nur einen bedingten Rückzahlungsanspruch haben dürfen. Das ergibt sich aus der Überlegung, dass nur Risikokapital vermittelt werden soll. Das Begeben und Vermitteln von „normalen“ Veranlagungen (welche einen unbedingten Rückzahlungsanspruch gewähren) ist ein Bankgeschäft und damit den Kreditinstituten vorbehalten. Unter der Lizenz wird aber genau das möglich! Plattformen, die die Lizenz erhalten haben, können auch als Kreditplattformen bezeichnet werden und genießen einen wesentlichen Vorteil: die Anleger können (je nach Ausgestaltung) über einen unbedingten Rückzahlungsanspruch verfügen und somit über eine bessere Rechtsposition! Ein Qualitätskriterium von auf der dagobertinvest-Plattform vermittelten Veranlagungsformen ist es, dass Sie immer einen solchen unbedingten Rückzahlungsanspruch (zumindest gegen eine Person, bzw. in den meisten Fällen sogar gegenüber weiteren Garanten) erhalten.


Bei qualifizierten Nachrangdarlehen (qNRD) ist ein bedingter Rückzahlungsanspruch gegeben, weil der Schuldner die sogenannte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre geltend machen kann. Dies bedeutet, dass er nicht zurückzahlen muss, wenn er dadurch eine Zahlungsunfähigkeit in seinem Unternehmen herbeiführen würde. In der Praxis heißt das, dass der Schuldner die Zahlung durch diesen Einwand einseitig verschieben kann, bis sich die Liquiditätssituation des Kreditnehmers wieder verbessert hat. Unter der Lizenz ist das qualifiziere Nachrangdarlehen nicht mehr vorgesehen, denn mit der ECSP-Lizenz wird Crowdfunding auf ein neues Level gestellt! Unser Produktangebot umfasst nun den Nachrangkredit (mit unbedingtem Rückzahlungsanspruch) sowie die qualifiziert nachrangige Anleihe. Beide Produkte können mit banküblichen Sicherheiten ausgestattet werden, was auch bei der Anleihe zu einem unbedingten Rückzahlungsanspruch (ggü. des Garantiegebers) führt.



Folgende bankübliche Sicherheiten können bei Projekten ab Herbst 2023 zur Anwendung kommen:

Garantie: Bei einer Garantieerklärung handelt es sich um eine Erklärung eines Dritten, die fällige Forderung des Projektträgers zu begleichen, sollte der Projektträger selbst nicht leisten können. Dieses Rechtsinstitut ist (im Gegensatz zur Bürgschaft) nicht akzessorisch. Das bedeutet, dass der Garantiegeber die Forderung begleichen muss, auch wenn der Projektträger beispielswese die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre einwendet und deshalb die Forderung nicht leisten muss. Der Garantiegeber kann sich jedoch an die Emittentin wenden und die bezahlte Forderung zurückfordern.


Mitbewerber Beobachtung

Einige Mitbewerber vermarkten ihre Vermittlungen als „besicherten Kredit“, ohne jedoch unter der ECSP-Lizenz zu arbeiten. Eine Liste aller Plattformen, die die ECSP-Lizenz erhalten haben, wird von der ESMA (Europaen Securities and Markets Authority) geführt uns ist hier abrufbar. Plattformen ohne ECSP-Lizenz dürfen allerdings weder Veranlagungen mit unbedingten Rückzahlungsanspruch vermitteln noch den bedingten Rückzahlungsanspruch durch Sicherheiten aushebeln. Das ist ausschließlich Kreditplattformen (mit der ECSP-Lizenz) vorbehalten. 


Eine Differenz zwischen der Projektpräsentation im Marketing und der vertraglichen Ausgestaltung ist für uns ein No-Go. Prüfen Sie bei angepriesenen Sicherheiten immer Ihren Veranlagungsvertrag bzw. auch das Anlegerinformationsdatenblatt, indem allfällige Sicherheiten auch angeführt sein müssen.

Zusammenfassung

Echte und harte Sicherheiten gibt es im Konzept von qualifizierten Nachrangdarlehen nicht und darf es auch wegen der Voraussetzung des bedingten Rückzahlungsanspruches nicht geben. Als europäische Kreditplattform verfügen wir allerdings über ein neues Produktportfolio, durch das Sie als Investor zumindest einen unbedingten Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Projektträger bzw. gegenüber Garantiegebern haben. 





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Bankübliche Sicherheiten unter der ECSP-Lizenz

Crowdfunding-Plattform

dagobertinvest gmbh

www.dagobertinvest.com


dagobertinvest arbeitet als erste deutschsprachige auf Immobilien spezialisierte Crowdfunding-Plattform unter der ECSP-Lizenz. Das bedeutet für Investoren, die über dagobertinvest Investments in Immobilien-Projekte zeichnen, 8 - 12% p.a. Zinsen, einen unbedingten Rückzahlungsanspruch und bankübliche Sicherheiten. Mit einem hochkarätigen Team aus Finanzexperten bietet dagobertinvest eine lukrative Alternative gegen Inflation und Niedrigzinsen.

Geschäftsführer


Mag. Andreas Zederbauer

Dahinter steckt fundiertes Wirtschaftswissen


Unser Team liegt mit einem Durchschnittsalter von 42 Jahren exakt im Durchschnittsalter der Österreichischen Bevölkerung. In der sehr jungen Crowdinvesting Szene sind wir aber „die Oldies“. Dies erachten wir aber durchwegs als Vorteil, weil jeder seine langjährige Berufs- und Erfahrungssammlung einbringt, meist aus Banken.