Steuerliche Neuerungen 2020

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STEUERLICHE NEUERUNGEN 2020

Für alle Kapitalerträge gilt: 25% des Ertrags ist als Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die Berechnung und Zahlung an das Finanzamt übernimmt die auszahlende Stelle – meist die Bank.


Bei Zinserträgen von nachrangigen Darlehen war es bisher strittig bzw. von den jeweiligen Vertragskonstruktionen abhängig, ob diese der Abgeltungssteuer unterliegen, oder nicht.





Ab 2020 sind deutsche Crowdinvesting-Plattformen und jene, die eine Zweigniederlassung in einem deutschen Bundesland haben, verpflichtet die KESt bzw. Abgeltungssteuer genannt, zu berechnen, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.


dagobertinvest ist die einzige deutschsprachige Plattform unter den Big Playern im DACH-Raum, die ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend erbringt und daher keine Niederlassung in Deutschland unterhält und demnach auch von Gesetzeswegen NICHT verpflichtet ist die Kapitalertragssteuer abzuführen. D.h. während Sie auf anderen Plattformen Ihre Zinsen um 25% geschmälert sehen, sind Sie bei dagobertinvest weiterhin dazu angehalten, Ihre jährlichen Kapitalerträge selbst in ihre Einkommenssteuererklärung bzw. in Ihre Arbeitnehmerveranlagung aufzunehmen.