Die Sicherheiten machen den Unterschied
Das qualifizierte Nachrangdarlehen, das in der Crowdinvesting-Szene für Aufregung sorgte, ist bei dagobertinvest seit Herbst 2023 passè. dagobertinvest vermittelt seit Erhalt der ECSP-Lizenz ausschließlich besicherte Kredite mit unbedingtem Rückzahlungsanspruch, die den Investoren eine weitaus bessere Rechtsstellung einräumt.
Eine Liste aller Plattformen, die die ECSP-Lizenz erhalten haben, wird von der ESMA (Europaen Securities and Markets Authority) geführt und ist hier abrufbar.
Die Unterschiede auf einen Blick
Mit Sicherheit besser investieren
Folgende bankübliche Sicherheiten räumen Projektträger ihren Investoren seit Herbst 2023 in den Kreditverträgen ein:- Garantie: Bei einer Garantieerklärung handelt es sich um eine Erklärung eines Dritten, die sich dazu verpflichtet, die fällige Forderung des Projektträgers zu begleichen, falls der Projektträger selbst nicht in der Lage ist zu zahlen. Dieses Rechtsinstitut ist nicht akzessorisch, was bedeutet, dass der Garantiegeber die Forderung begleichen muss, wenn der Projektträger seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Allerdings hat der Garantiegeber das Recht, sich beim Projektträger zu regressieren.
- Grundbücherliche Sicherstellung: Der Projektträger gewährt den Investoren in den Kreditverträgen eine grundbücherliche Sicherstellung. Dieses Grundpfandrecht wird zugunsten des, mittels Servicevertrag beauftragten, Sicherheitentreuhänders – der dagobertinvest service gmbh - eingetragen, die die Investoren bis zur Rückführung der Darlehen inkl. Zinsen zum Schutz ihrer Interessen beauftragen.
Somit wurde bei dagobertinvest nicht nur das Bereitstellen von Mezzaninekapital für renommierte Projektträger im DACH-Raum 'ver-crowd-et', sondern auch die Rückführung der Anlegergelder.
Was hat sich geändert?
Bei qualifizierten Nachrangdarlehen (qNRD) ist ein bedingter Rückzahlungsanspruch gegeben, weil der Schuldner die sogenannte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre geltend machen kann. Dies bedeutet, dass er die Darlehen inkl. Zinsen nicht zurückzahlen muss, wenn er dadurch eine Zahlungsunfähigkeit in seinem Unternehmen herbeiführen würde. In der Praxis heißt das, dass der Schuldner die Zahlung durch diesen Einwand einseitig verschieben kann, bis sich die Liquiditätssituation des Kreditnehmers wieder verbessert hat. Unter der Lizenz ist das qualifiziere Nachrangdarlehen nicht mehr vorgesehen, denn mit der ECSP-Lizenz wird Crowdfunding auf ein neues Level gestellt!
Crowdfunding-Plattformen müssen die Lizenz jedoch nicht beantragen und können nach wie vor unter den nationalen Gesetzen agieren (AltFG in Österreich und VermAnlG in Deutschland). Kern dieser nationalen Gesetze ist es jedoch, dass Anleger nur einen bedingten Rückzahlungsanspruch haben dürfen. Das ergibt sich aus der Überlegung, dass ausschließlich Risikokapital vermittelt werden soll. Das Begeben und Vermitteln von besicherten Veranlagungen, die auch einen unbedingten Rückzahlungsanspruch haben, ist ein Bankgeschäft und damit lizenzierten Instituten vorbehalten. Unter der ECSP-Lizenz können aber auch Crowdfunding Plattformen, Kredite bis zu einer Höhe von EUR 5 Mio. vermitteln. Dabei haben die Investoren zudem einen unbedingten Rückzahlungsanspruch, der ihnen einen bessere Rechtsposition einräumt, als bei nationalen Plattformen, denen als Rechtsrahmen nur das qualifizierte Nachrangdarlehen zur Verfügung steht.