Gesellschaftergarantie unter ECSP vs. AltFG
Wann eine Garantie wirklich trägt: Im Crowdinvesting wirken Begriffe wie „Garantie“ auf den ersten Blick beruhigend. Sie vermitteln Sicherheit, Verlässlichkeit und ein zusätzliches Commitment des Projektträgers.Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Entscheidend ist nicht, dass eine Garantie besteht, sondern wie die zugrunde liegende Forderung strukturiert ist. Genau hier liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen Plattformen unter dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) und der ECSP-Verordnung.
Bürgschaft vs. Garantie – kurz erklärt
Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Rechtlich unterscheiden sie sich jedoch deutlich:
- Bürgschaft: hängt von der Hauptforderung ab
- Garantie: ist eine eigenständige Verpflichtung
Das bedeutet: Eine Garantie kann – wenn sie sauber ausgestaltet ist – auch unabhängig von der zugrunde liegenden Forderung wirken.
In der Praxis ist genau das der entscheidende Punkt. Der entscheidende Faktor: die Rangstruktur.
Ob eine Garantie im Ernstfall tatsächlich greift, hängt wesentlich davon ab, wie die Forderung selbst aufgebaut ist.
Hier ist vor allem die Unterscheidung zwischen zwei Begriffen zentral:
- nachrangig
- qualifiziert nachrangig
Nachrangig (ECSP)
Eine nachrangige Forderung wird im Insolvenzfall erst nach anderen Gläubigern bedient.
Wichtig dabei: Außerhalb der Insolvenz bleibt sie ganz normal durchsetzbar. Investoren können ihre Ansprüche geltend machen, klagen oder Exekution führen.
Qualifiziert nachrangig (AltFG)
Hier geht die Einschränkung deutlich weiter: Zusätzlich zum Nachrang besteht eine sogenannte Durchsetzungssperre vor der Insolvenz.
Das bedeutet: Die Forderung darf nicht eingefordert werden, wenn dadurch eine Insolvenz ausgelöst würde.
Für Anleger:innen ist das eine spürbare Einschränkung ihrer Rechte.
| Merkmal | ECSP | AltFG |
| Forderung | (einfach) nachrangig oder nicht nachrangig | qualifiziert nachrangig |
| vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre | nein | ja |
| rechtliche Durchsetzbarkeit | ja | eingeschränkt |
| Wirkung der Garantie | kann unabhängig greifen | eingeschränkt |
Was bedeutet das für die Garantie?
Unter AltFG
Die Garantie trifft häufig auf eine Forderung, die nicht vollständig durchsetzbar ist. Auch wenn eine Garantie rechtlich unabhängig sein kann, zeigt die Praxis: Sie ist oft wirtschaftlich eng an die Hauptforderung gekoppelt oder nicht klar als eigenständige Verpflichtung ausgestaltet
Dadurch bleibt ihre tatsächliche Wirkung häufig hinter den Erwartungen zurück.
Unter ECSP
Unter ECSP ist die Ausgangslage eine andere: Wenn die Forderung nicht qualifiziert nachrangig ist, bleibt sie grundsätzlich durchsetzbar.
Das schafft eine andere Qualität: Die Forderung selbst ist rechtlich greifbar. Die Garantie kann zusätzlich und unabhängig wirken
Die Struktur wird insgesamt klarer und belastbarer.
Der Kernunterschied
Nachrangig bedeutet: Sie kommen im Insolvenzfall später dran.
Qualifiziert nachrangig bedeutet: Sie dürfen Ihr Geld unter Umständen gar nicht einfordern, wenn es wirtschaftlich kritisch wird.
Fazit für Investoren
Die ECSP-Verordnung bringt hier mehr Transparenz und Klarheit in den Markt.
Das bedeutet nicht, dass Risiken verschwinden – aber sie werden besser verständlich und damit fundierter bewertbar.